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Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass Google LLC über seine Dienste in großem Umfang Nutzerdaten sammelt und die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens von europäischen Datenschützern oftmals als kritisch bewertet werden. Dieses Vorgehen ist teilweise wohl auch nach US-amerikanischen Standards nicht rechtskonform. In einer Pressemitteilung vom 14. November 2022 gab der Generalstaatsanwalt von New Jersey bekannt, in Zusammenarbeit mit den Generalstaatsanwälten 40 weiterer US-Bundesstaaten in einem Rechtsstreit mit Google LLC einen Vergleich in Höhe von insgesamt 391,5 Millionen Dollar erzielt zu haben. Die Behörden haben gemeinsam gegen die Betreiberin der Online-Suchmaschinenplattform ermittelt, weil sie wegen der Verletzung der Privatsphäre ihrer Nutzer aufgefallen ist. Letztlich konnte eine Einigung erzielt werden, die das Unternehmen zu mehr Transparenz bei der Geolokalisierung der Nutzer und vor allem zur Wahrung der Rechte von Verbrauchern verpflichtet.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Google zeichnet Bewegungsdaten der Nutzer auf, selbst nachdem die Einstellung „Standortverlauf“ ausgeschaltet wird.
  • Das Unternehmen sammelt in großem Umfang Daten seiner Nutzer, um detaillierte Nutzerprofile erstellen zu können.
  • Dadurch kann Nutzern zielgerichtet Werbung im Auftrag von Googles Werbekunden angezeigt werden.
  • Der Konzern hat sich nun zu mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern bei der Verarbeitung von Standortdaten verpflichtet.

 

Hintergrund

Bereits im Jahr 2018 wurde durch einen Artikel der Associated Press enthüllt, dass Google die Aufzeichnung von Bewegungsdaten von Verbrauchern fortgesetzt hat, selbst nachdem die Einstellung „Standortverlauf“ ausgeschaltet wurde. Die Standortdatenerfassung lief dann über eine andere Einstellung weiter. Nachdem die Aufsichtsbehörde darauf hingewiesen wurde, dass Google dadurch gegen Datenschutz-Auflagen aus dem Jahr 2011 verstößt, wurde eine behördenübergreifende Untersuchung eingeleitet. Diese ergab, dass das Unternehmen seit Jahren durch seine Praxis im Hinblick auf die Erhebung und Verarbeitung von Standortdaten verbraucherschutzwidrig handelt und die Privatsphäre seiner Nutzer verletzt, indem es die Nutzer über seine Praktiken im Hinblick auf die Standortverfolgung in die Irre geführt hat. Google entgegnete dem, dass die Vorwürfe auf früheren Einstellungen basieren, die mittlerweile angepasst worden seien.

 

Wichtigkeit von Standortdaten für Googles Werbegeschäft

Standortdaten sind von enormer Wichtigkeit für Googles Werbegeschäft. Schließlich bildet Werbung den Hauptanteil der Einnahmen des Konzerns. So macht Google jährlich Umsätze in Milliardenhöhe mit der gezielten Schaltung von Werbung. Dafür bedarf es jedoch einer Menge an Nutzerdaten, einschließlich Standortdaten. Abgesehen von dem Aufenthaltsort eines Nutzers sowie dessen Identität geben diese Aufschluss über seine Gewohnheiten, sodass in der Gesamtbetrachtung ein Rückschluss auf persönliche Interessen oder bestimmtes Verhalten ermöglicht wird. Daher sammelt das Unternehmen in großem Umfang Daten von jedem Gerät, das mit einem Google-Konto verknüpft ist. Anhand der Daten können detaillierte Nutzerprofile erstellt werden, die zielgerichtete Werbemaßnahmen im Auftrag von Googles Werbekunden ermöglichen.

 

Zwei unabhängige Einstellungen zur Standortverfolgung

Der Google-Bericht der AP konzentrierte sich primär auf zwei Google-Kontoeinstellungen. Zum einen „Standortprotokoll“ und zum anderen „Web- und App-Aktivität“. Bei der Einstellung „Standortprotokoll“ handelt es sich um eine mit dem Google-Konto des Nutzers verknüpfte Einstellung, die Standortdaten eines angemeldeten Nutzers erfasst. Dabei werden entsprechende Daten von den Standortsensoren (GPS, Wi-Fi, Bluetooth-Signale) des jeweiligen Geräts des Nutzers erhoben und die gesammelten Standortinformationen analysiert.

Bei der „Web- und App-Aktivität“ handelt es sich um eine eigene Einstellung, die ebenfalls mit dem Google-Konto des Nutzers verknüpft ist und bestimmte Arten von Standortdaten, nämlich solche aus der Interaktion mit bestimmten Google-Produkten, erhebt und speichert. Dabei handelt es sich um eine standardmäßige Einstellung, die bei sämtlichen Google-Konten aktiv ist und bei der die Zustimmung automatisch erteilt wird, wenn die Funktion nicht durch den Nutzer deaktiviert wird.

So konnte Google die Standortverfolgung der Nutzer über Jahre hinweg jeweils über die andere Einstellung vornehmen. Dabei gingen viele Nutzer beispielsweise davon aus, dass durch die Deaktivierung der Einstellung „Standortprotokoll“ die Standortverfolgung eingestellt wurde, obwohl diese mithilfe der Funktion „Web- und App-Aktivität“ fortgesetzt wurde. In Googles Datenschutzrichtlinien gab es keinerlei Hinweis auf die „Web- und App-Aktivität“, sodass für Nutzer nicht ersichtlich war, dass die unterlassenen Deaktivierung dieser Einstellung dem Unternehmen die Speicherung und Verwendung ihrer Standortdaten ermöglichte.

Schließlich wurden bis vor Kurzem die über diese Funktionen erhobenen Daten auf unbestimmte Zeit gespeichert, wenn der Nutzer die Daten nicht manuell gelöscht hat.

 

Google verpflichtet sich zu transparenter Datenverarbeitung

Spätestens 20 Tage nach Inkrafttreten des historischen Vergleichs ist die vereinbarte Summe in Höhe von 391,5 Mio. Dollar an die beteiligten Bundesstaaten auszuzahlen. Zudem verpflichtet sich der Konzern zu mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern bei der Verarbeitung von Standortdaten. Google teilte mit, in den kommenden Monaten Anpassungen vorzunehmen, um Nutzern mehr Kontrolle und Transparenz im Hinblick auf die Erhebung und Verarbeitung ihrer Standortdaten bieten zu können.

Zur Umsetzung dieses Versprechen hat Google zugesichert, folgende Maßnahmen ergreifen zu wollen:

  • Ausführliche Erteilung der wichtigsten Informationen über die Erhebung und Verarbeitung sowie Aufbewahrung von Standortdaten gegenüber den Nutzern bereits beim ersten Aufruf der Google-Seite.
  • Einrichtung einer verbesserten Webseite „Standorttechnologien“, auf der Nutzer detaillierte Informationen über die Arten der von Google erfassten Standortdaten und deren Verwendung aufgeklärt werden.
  • Benutzerfreundliche Gestaltung der Kontoeinstellungen, sodass standortbezogene Einstellungen leicht aufgefunden und ggf. geändert werden können.
  • Zusätzliche Informationserteilung bei Änderung der Kontoeinstellungen.
  • Keine Weitergabe von Standortinformationen der Nutzer an dritte Werbetreibende ohne Zustimmung.
  • Einschränkung der Nutzung und Speicherung bestimmter Arten von Standortdaten.

 

 

Fazit

Über viele Jahre hinweg hat der Konzern den Gewinn über die Datenschutz- und Verbraucherrechte von Nutzern der Google-Produkte und – Dienste gestellt. Dies kam Google nun teuer zu stehen. Der abgeschlossene Vergleich stellt nicht nur einen großen Sieg für die Rechte der betroffenen Google-Nutzer dar, sondern ist auch von historischer Bedeutung, da es bisher noch keine Vergleichsvereinbarung dieses Ausmaßes zum Schutz der Verbraucher in der Geschichte der USA gab. Der Ausgang des Verfahrens macht ferner deutlich, dass Verbraucherschutzrechte sowie das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre stets gewahrt werden müssen und eine Verarbeitung von Standortdaten regelmäßig nur mit Zustimmung der Nutzer stattfinden darf. Dies gilt nicht nur für Techkonzerne wie Google, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen, die beispielsweise Standortdaten ihrer Webseiten-Besucher erheben und speichern.

 

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