Rechtssicher und doch kreativ: Musiknutzung für gewerbliche Instagram-Accounts

 
 
 
 

In der heutigen digitalen Welt sind Social-Media-Plattformen wie Instagram unverzichtbar für den geschäftlichen Erfolg. Musik verleiht Instagram-Reels und Stories das gewisse Etwas und hebt sie aus der Masse hervor. Ob Trend-Songs, Remixe oder Audio-Dateien anderer Nutzer: Der Kreativität sind bei der Erstellung kurzer Videos kaum Grenzen gesetzt. Jedoch birgt die Nutzung von Musik in Instagram-Reels insbesondere für gewerbliche Nutzer weitreichende rechtliche Fallstricke. Wenn Sie Musik ohne die erforderlichen Lizenzen verwenden, riskieren Sie teure Abmahnungen und weitere rechtliche Konsequenzen. Wer als Unternehmer seine Werbe- oder Imagevideos auf Instagram mit Musik hinterlegen möchte, sollte daher besondere Vorsicht an den Tag legen.

In letzter Zeit hat die Zahl der Abmahnungen aufgrund unrechtmäßiger Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen stark zugenommen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne dabei, sicher durch die rechtlichen Untiefen des Urheberrechts zu navigieren und Ihr Unternehmen auf rechtlich solidem Boden zu positionieren. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre kreativen Inhalte nicht nur beeindrucken, sondern auch juristisch unangreifbar sind.

Warum ist die Lizensierung von Musik so wichtig?

Ob Kleinunternehmer, Solo-Selbstständiger mit einem digitalen Business, Influencer oder Großkonzern: Für viele Unternehmen ist Instagram ein unverzichtbarer Bestandteil des Online-Marketings geworden. Durch Posts, Reels und Stories können Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben, mit potenziellen Kunden interagieren und wertvolle Marktforschung betreiben. Mit relativ geringem Aufwand und gezielten Inhalten lässt sich eine breite Zielgruppe erreichen.

Musik ist jedoch urheberrechtlich geschützt und ihre Nutzung ohne die notwendigen Lizenzen kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Nutzer, die Instagram zur Förderung ihrer Marke oder Produkte einsetzen.

Viele Selbstständige und Unternehmen glauben fälschlicherweise, dass Meta die notwendigen Lizenzen für die bereitgestellte Musik zur Verfügung stellt und sie damit automatisch die Nutzungsrechte besitzen. Ein Blick auf die Nutzungsbedingungen von Meta zeigt jedoch, dass dies  nicht der Fall ist. Das Hochladen und Verwenden von geschützter Musik zu kommerziellen Zwecken ist ohne entsprechende Lizenz verboten.

Nahezu alle Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt, und nur der Urheber kann bestimmen, wer seine Musik nutzen darf und unter welchen Bedingungen. Diese Rechte sind nicht übertragbar und gelten bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Zudem haben auch die Interpreten Rechte an den Aufnahmen, und der Urheber kann Dritte wie Plattenfirmen, Musikverlage oder Verwertungsgesellschaften wie die GEMA beauftragen, seine Rechte zu vertreten.

Was erlaubt das Urheberrecht bei der gewerblichen Musiknutzung auf Instagram?

Während Meta für die private Nutzung von Musik auf Instagram in der Regel Nutzungsvereinbarungen mit den Rechteinhabern getroffen hat, gelten für die kommerzielle Nutzung von geschützter Musik in Stories und Reels andere Regeln. Diese dürfen Sie nur dann verwenden, wenn Sie die notwendigen Nutzungsrechte dafür besitzen oder es sich um lizenzfreie Musikstücke handelt. Das bedeutet, dass Sie entweder direkt vom Rechtinhaber eine Lizenz erwerben müssen oder über Plattformen, die Musiklizenzen anbieten.

Wen betrifft das?

Ob Café, Freelancer, Influencer oder mittelständisches Unternehmen: Wenn Sie die Nutzungsrechte für ein Musikstück nicht besitzen, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht – unabhängig von der Größe oder Bekanntheit Ihres Unternehmens. Die Verwendung von Musik zur Förderung Ihrer geschäftlichen Tätigkeit gilt als kommerzieller Zweck. Der BGH hat zudem festgestellt, dass Reels und Stories von sog. Influencern generell als gewerblich einzustufen sind, da sie darauf abzielen, die Reichweite durch Likes, Shares und Follower zu erhöhen. Nicht nur „plakative“ Social Media Werbung ist daher als gewerblich einzustufen.

Gibt es eine Ausnahme für kurze Videos?

Es herrscht der Irrglaube, dass geschützte Musik in Reels und Stories, die nur 15 Sekunden lang sind, ausgenommen ist. Tatsächlich ist diese sogenannte „Bagatellgrenze“ im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) für nutzergenerierte Inhalte festgehalten – sie gilt jedoch ausschließlich für private Zwecke und nicht für Creator und Business Accounts. Diese Regelung besagt lediglich, dass Instagram keinen „Uploadfilter“ auf diese Werke anwenden darf, wodurch geschützte Inhalte bis zu 15 Sekunden verwendet werden können. Die 15-Sekunden-Ausnahme erlaubt jedoch nicht die lizenzfreie Nutzung geschützter Musik.

Wenn Sie Reels und Stories für gewerbliche Zwecke verwenden, spielt die Länge des Videos also keine Rolle: Urheberrechtlich geschützte Musik dürfen Sie nur dann nutzen, wenn Sie die entsprechenden Nutzungsrechte erworben haben oder der Urheber einer lizenzfreien Nutzung zugestimmt hat.

Risiken und Konsequenzen bei Verstößen

Wenn Sie auf Ihrem Business-Account Musik in Reels und Stories nutzen, ohne die erforderlichen Rechte daran zu besitzen, kann dies folgende Konsequenzen haben:

  • Löschung der Inhalte: Instagram kann die betreffenden Stories und Reels entfernen, wodurch Ihre gesamte Mühe in die Produktion der Beiträge verloren geht.
  • Sperrung des Business-Accounts: Da die unrechtmäßige Nutzung von Musik gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform verstößt, kann Instagram Ihren Account sperren, was den Verlust eines wichtigen Marketing-Kanals bedeuten würde.
  • Urheberrechtliche Abmahnung: Der Rechteinhaber kann Sie abmahnen und Schadensersatz für die entgangenen Lizenzeinnahmen verlangen.

Welche Folgen hat eine Abmahnung?

Haben Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Musik auf Instagram erhalten, bedeutet dies in der Regel Folgendes für Sie:

  • Der Rechteinhaber fordert eine Unterlassungserklärung von Ihnen.
  • Sie müssen Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung zahlen.
  • Sie sollen die Anwaltskosten des Rechteinhabers zahlen.

Aber: Diese Forderungen sind nicht immer in vollem Umfang berechtigt. So kann zum Beispiel der geforderte Schadensersatz zu hoch angesetzt sein. An dieser Stelle prüfen wir gerne für Sie die Rechtmäßigkeit der Forderungen und setzen uns für eine Abwehr der Ansprüche ein, sofern diese unbegründet sind.

Was tun mit bestehenden Inhalten?

Wenn Sie keine Nutzungsrechte an der verwendeten Musik besitzen, sollten Sie – auch wenn dies ärgerlich ist – die geposteten Reels und Stories überarbeiten bzw. löschen. Sie können das Reel ohne die Tonspur erneut hochladen oder lizenzfreie Musik verwenden. Zwar gehen dadurch die bisherigen Interaktionen verloren, dies ist aber in der Regel weitaus unschädlicher als eine urheberrechtliche Abmahnung mit hohen Schadensersatzforderungen und weitreichenden Anwaltskosten.

So können wir Ihnen helfen

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Instagram-Aktivitäten rechtlich einwandfrei sind:

  • Rechtsberatung und Lizenzprüfung: Wir überprüfen Ihre aktuellen und geplanten Inhalte auf Instagram hinsichtlich der Einhaltung der Urheberrechtsbestimmungen und beraten Sie zu den notwendigen Lizenzen.
  • Vertretung im Abmahnungsfall: Sollte es zu einer Abmahnung kommen, vertreten wir Sie kompetent und engagiert, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Wir prüfen die Berechtigung und Angemessenheit der Abmahnung, übernehmen die Verhandlungen mit den Anwälten der Rechteinhaber und erstellen, falls nötig, eine modifizierte Unterlassungserklärung. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, setzen wir uns auch vor Gericht für Ihre Rechte ein.
 
 
 
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