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Rechtsgebiete

Ihre Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht

 
 
 
 

 

 
 
 
 
 
 
 

Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten Sie in folgenden Schwerpunkten:

Das Wirtschaftsstrafrecht beinhaltet alle Strafvorschriften, die in der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Überwiegend geht es hierbei um KorruptionInsolvenzdelikteSteuerstrafrechtUntreue und Diebstahl geisten Eigentums.

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht verzahnt zwei große Rechtsgebiete miteinander, namentlich das Zivilrecht in Gestalt des Arbeitsrechtes sowie das Strafrecht. Üblicherweise verfügen auf dem Gebiet des Zivilrechts tätige Anwälte selten über profunde Kenntnisse des Strafrechts und umgekehrt. In der Praxis sind jedoch oftmals Sachverhalte anzutreffen, in denen es gerade entscheidend auf Kenntnisse in beiden Rechtsgebieten ankommt, um eine optimale Vertretung bzw. Verteidigung durchführen zu können.

Die Anwendungsgebiete sind insbesondere Sachverhalte der illegalen Beschäftigung/Schwarzarbeit, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften. Häufig spielen strafrechtliche Fragen auch eine große Rolle bei der Frage der Wirksamkeit einer Kündigung, welcher ein (vermeintlich) strafbares Verhalten zugrunde liegt.

Große Bedeutung im Arbeits- und Wirtschaftsleben besitzt auch der strafrechtlich bedeutsame Bereich des Geheimnisschutzes und Geheimnisverrats im Arbeitsverhältnis, der im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb geregelt ist.

Profitieren Sie in Fragen des Arbeitsstrafrechts von unserer langjährigen Praxiserfahrung.

Compliance-Beratung

Unter dem Stichwort „Compliance“ verstehen Unternehmen die proaktive Verhinderung von Straftaten sowie die Aufklärung von Straftaten, die Ihnen zur Kenntnis gelangt sind. Beide Bereiche setzen profunde unternehmensrechtliche Kenntnisse sowie Kenntnisse des formellen und materiellen Strafrechts voraus.

Unternehmensinhaber/Geschäftsführer haben aus naheliegenden Gründen ein Interesse an der Verhinderung von Straftaten sowie an der Aufklärung derselben.

Wir beraten Sie gerne zu einzelnen Sachthemen und unterstützen Sie bei der Erstellung von Compliance-Regelungen in Ihrem Unternehmen. Wir beraten und vertreten im Falle aufgedeckter Straftaten, beginnend mit:

  • der systematischen Ermittlung des Vorgangs,
  • der Verfolgung der Täter sowie,
  • sofern erforderlich, der Sicherung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Betrug & Untreue

Betrug und Untreue gehören systematisch zu den Vermögensdelikten, welche im Strafgesetzbuch geregelt sind. Im Wirtschaftsleben sind diese Straftatbestände sehr praxisrelevant. Die Komplexität der Tatbestände und die unübersehbare Flut höchstrichterlicher Entscheidungen stellen die Beteiligten nicht selten vor unlösbare Fragen. Stellt z. B. die Hingabe eines ungedeckten Schecks bereits eine strafbare Betrugshandlung dar? Begeht der Geschäftsführer eines Unternehmens durch Abschluss einzelner Verträge, welche das Unternehmen zur Leistung verpflichten, eine Untreue oder wie ist die Gewährung marktmäßiger Gegenleistungen bei Subventionsbetrug definiert?

Ein weiteres praxisnahes Anwendungsfeld des Betrugs stellen der ärztliche Abrechnungsbetrug, der Kapitalanlagebetrug und der Kreditbetrug dar.

Überlassen Sie den Ausgang eines Ermittlungsverfahrens nicht dem Zufall sondern setzen Sie im Falle strafrechtlicher Ermittlungen auf die Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.

Strafrechtliche Beratung von Unternehmen

Die strafrechtliche Beratung von Unternehmen weist eine nicht zu unterschätzende Relevanz auf und ist äußerst facettenreich.

Abgesehen von strafrechtlicher Präventivberatung, die auf Vermeidung strafrechtlich relevanten Verhaltens gerichtet ist (siehe auch Compliance-Beratung) kommt der strafrechtlichen Beratung von Unternehmen im Bereich eingeleiteter Strafverfahren große Bedeutung zu.

Der das Unternehmen beratende Strafverteidiger sollte im Falle von Durchsuchungen zugezogen werden, um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Strafverfolgungsbehörden anhand des Durchsuchungsbeschlusses zu überprüfen. Auch übernimmt er in geeigneten Fällen die Aufgabe der Koordination der Verteidigung im Falle mehrerer Beschuldigter. Häufig ist es erforderlich, wirtschaftliche Interessen des Unternehmens zu wahren, wenn es z.B. um die Abwehr von Akteneinsichtsgesuchen Dritter geht. In Fällen, in denen strafrechtliche Ermittlungen auf Strafanzeigen von Mitbewerbern und/oder Konkurrenten zurückgehen, dient das strafrechtliche Instrument der Strafanzeige nicht selten zu Vorbereitung zivilrechtlicher Ansprüche.

Die strafrechtliche Beratung von Unternehmen erfordert daher detaillierte Kenntnisse des Strafrechts sowie der Strafprozessordnung als auch eine ausgeprägte Kenntnis des Wirtschaftsrechts.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von Unternehmen nehmen wir im Falle strafrechtlicher Ermittlungen gerne die Interessen Ihres Unternehmens wahr.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht gibt den rechtlichen Rahmen für die wirtschaftliche Beteiligung von Unternehmen am Wettbewerb vor. Es ist unterteilt in das Recht gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB – Kartellrecht). Diese Teile des Wettbewerbsrechts sollen zum einen den freien Wettbewerb gewährleisten und zum anderen unlautere geschäftliche Handlungen verhindern.

Werbung

Die Werbung oder die Darstellung eines Unternehmens sind untrennbar mit dem Rechtsrahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbunden. Bei jeder geschäftlichen Handlung, die von außen wahrgenommen wird, handelt es sich um eine potentiell wettbewerbsrechtlich relevante Angelegenheit. Vor allem ist bei solchen wettbewerblichen Maßnahmen auf die gesetzlichen Vorgaben zu achten.

  • Konformität mit Anlage zu § 3 Abs.3 UWG („Schwarze Liste“)
  • Tatbestände des § 4 UWG (beispielsweise: Ausnutzung der Unerfahrenheit, des Alters; Preisnachlässe; Preisausschreiben; Gewinnspiele; Gefährdung des Ansehens; Täuschung)
  • Irreführende geschäftliche Handlungen § 5 UWG
  • Vergleichende Werbung (einen Wettbewerber „sichtbar“ machen)
  • Unzumutbare Belästigung § 7 UWG

Wir unterstützen Sie bei wettbewerbsrechtlichen

  • Abmahnungen
  • Einstweiligen Verfügungen
  • Schutzschriften
  • Klagen

 

Ziel ist es die folgenden Ansprüche durchzusetzen oder zu verhindern:

  • Anspruch auf Unterlassung
  • Anspruch auf Widerruf
  • Anspruch auf Gegendarstellung
  • Anspruch auf Beseitigung
  • Anspruch auf Auskunft
  • Anspruch auf Schadensersatz
Steuerstrafrecht

Die Anzahl der in Deutschland eingeleiteten Steuerstrafverfahren ist insbesondere durch den behördlichen Ankauf sog. „Steuer-CDs“ als auch der zunehmenden Kooperation von Staaten, welche früher als „Steuer Oasen“ galten, sprunghaft angestiegen. Hierauf hat der Staat mit einer personellen Verstärkung der Steuerfahndungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden reagiert.

Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bedeutet für den Betroffenen eine Überprüfung seines Verhaltens sowohl in strafrechtlicher- als auch in steuerlicher Hinsicht. Gegenstand eines Steuerstrafverfahrens ist neben anderen Tatbeständen hauptsächlich die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO (Abgabenordnung).

Die Beratung und Vertretung in einem Steuerstrafverfahren sollte wegen der Komplexität des Rechtsgebietes sowie den teilweise besonderen Verfahrensvorschriften von Beginn an durch einen versierten Verteidiger auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts erfolgen. Nur hierdurch können die entscheidenden Weichen gestellt und Fehler vermieden werden. Auf Wunsch werden vorhandene steuerliche Berater eingebunden oder spezialisierte Kooperationspartner zugezogen.

Gerne beraten und vertreten wir Sie bundesweit im Falle steuerstrafrechtlicher Ermittlungen.

 
 
 
 
 
 
 
 
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