Vertragsrecht
Wie Sie Ihre Rechtsbeziehungen durch Verträge sicher gestalten und Ihre Rechte einfordern
Allgemeines zum Vertragsrecht
Das Vertragsrecht setzt sich mit den Rechtsbeziehungen von privaten Personen und/oder Unternehmen auseinander. Verträge kommen in vielen verschiedenen Formen vor, etwa als Arbeitsverträge, Dienstverträge, Werkverträge, Maklerverträge. Oftmals lassen sich Verträge auch nicht eindeutigen Kategorien zuordnen, sogenannte „gemischte Verträge“.
Ihr Rechtsanwalt im Vertragsrecht setzt sich häufig mit den folgenden Rechtsfragen auseinander:
- Ist der Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen?
- Wie ist eine bestimmte Vertrags-Klausel auszulegen?
- Welche Rechte können aus dem Vertrag geltend gemacht werden?
- Wie kann man sich von einem Vertrag (vorzeitig) lösen?
Neben dem Klären der Rechtslage hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt natürlich auch dabei, den von Ihnen benötigten Vertrag zu entwerfen. Dies geschieht speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasst und immer unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung. Wir haben besondere Erfahrungen mit folgenden Vertragsarten:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Arbeitsvertrag und Dienstvertrag
- Lizenzvertrag / Nutzungsvertrag
- Franchisevertrag
- Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag
- Softwarevertrag
- Kaufvertrag
- Werkvertrag