Telekommunikationsrecht
Wir beraten Anbieter von Videokonferenzsystemen, IP-Telefonie und Chatprogrammen zu allen Fragen rund um das Telekommunikationsrecht.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, prüfen ihre rechtlichen Fragen individuell und erarbeiten für Sie die einzuhaltenden rechtlichen Vorgaben. Wir helfen bei der Etablierung und Ausarbeitung von Prozessen zur Gewährleistung der Compliance mit dem TKG und TTDSG und führen durch den Dschungel an Vorschriften und Gesetzen. Sowohl beim Aufbau eines neuen Systems, als auch bei der Klärung individueller Fragen rund um den Datenschutz im Telekommunikationsbereich, können Sie sich gerne an uns wenden.
Besondere Hürden in Sachen Datenschutz und Compliance entstehen, wenn Unternehmen bei der Erbringung von Online-Diensten als Telekommunikationsanbieter zu qualifizieren sind. Dann ist nicht nur die Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, es muss beispielsweise auch das Fernmeldegeheimnis gewahrt und Verpflichtungen gegenüber der Bundesnetzagentur eingehalten werden.
Mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021 haben diese Anforderungen nochmals angezogen. Insbesondere sind nun viele Diensteanbieter von den telekommunikationsrechtlichen Vorschriften betroffen, die zuvor ausschließlich das Datenschutzregime der DSGVO berücksichtigen mussten. Nunmehr sind nämlich auch sog. Over The Top-Dienste (OTT-Dienste), die die Kommunikation über das Internet ermöglichen, Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes. Dabei handelt es sich beispielsweise um Anbieter von Live-Chatprogrammen und Videokonferenzsystemen. Konnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bislang auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages rechtmäßig erfolgen, ist der Anbieter nun selbst Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und muss seine Verträge und technischen Maßnahmen anpassen und gegebenenfalls überarbeiten.
An die Qualifikation als Telekommunikationsanbieter knüpfen sich eine Vielzahl von Pflichten, die eingehalten werden müssen und deren Einhaltung von der Bundesnetzagentur überprüft wird. Eng hiermit verknüpft ist zudem die Berücksichtigung der Vorgaben des ebenfalls im Dezember 2021 neu geschaffenen TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz), welches an der Schnittstelle von Telekommunikations- und Datenschutzrecht zum Einsatz kommt. Die Umsetzung dieser umfangreichen gesetzlichen Verpflichtungen stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen, da nicht nur der Schutz von personenbezogenen Daten, sondern gegebenenfalls auch die Pflicht zur Erfassung und Speicherung bestimmter Daten, die Unterstützung der Behörden bei Ermittlungsverfahren und nicht zuletzt die Einhaltung von gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Kundenschutzvorschriften, die auch im B2B – Bereich Relevanz entwickeln, zu beachten sind.
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