Im Rahmen unserer wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit nimmt das Mietrecht, insbesondere
das Gewerberaummietrecht einen besonderen Stellenwert ein. Auch bei der Betreuung
in diesem Reichsgebiet setzen wir auf langjährige fachanwaltliche Expertise. Durch die
auch im (gewerblichen) Mietrecht immer komplexer werdenden Anforderungen halten wir
eine Spezialisierung als Fachanwalt für Mietrecht für unerlässlich, um eine best mögliche
Vertretung unserer Mandanten zu gewährleisten.
Ob Vermieter, Mieter, WEG- Eigentümer, WEG-Verwalter oder Eigentümergemeinschaft-
auch auf dem Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertreten wir die
Interessen unserer Mandanten mit dem hohen Anspruch, den wir an selbst an uns und
unsere Arbeit stellen.
Gewerberaummietrecht:
Gerade bei langfristigen Gewerbemietverträgen legen wir besonderen Fokus auf
vorausschauende, sorgfältige und individuelle Vertragsgestaltung, um Ihr Unternehmen
von Anfang an auf sichere Beine zu stellen. Wir gestalten gewerbliche Mietverträge nach
Ihren individuellen wirtschaftlichen Anforderungen und bieten so maßgeschneiderte
Lösungen.
Dies sehen wir als Grundlage für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Dabei wahren wir stets den
„Blick über den Tellerrand“ und haben mit unserer Spezialisierung auf unsere weiteren
wirtschaftsrechtlichen Kernkompetenzen stets den Gesamterfolg Ihres Unternehmens
im Fokus. Dabei stehen unsere spezialisierten Fachanwälte für Ihren Fall stets im
Austausch und Dialog und arbeiten so gemeinsam an Ihrem Unternehmenserfolg.
Ausbleibende Mietzinszahlungen, Mietkaution, Mietminderungen, unterlassene
Schönheitsreparaturen etc. können als Vermieter Ihren Unternehmenserfolg enorm
gefährden.
Umgekehrt bedeuten das (berechtigte) Zurückhalten von Mietforderungen, das
Unterlassen unberechtigter Schönheitsreparaturen adäquate Verteidigungsmittel für den
Gewerberaummieter in Mietrechtsprozessen.
Aus Überzeugung und langjähriger Erfahrung vertreten wir daher gleichermaßen
Vermieter und Mieter, um die jeweils andere Position zu kennen und in Ihrem Fall
einzusetzen.
Bei etwaigen Streitigkeiten aus Mietverhältnissen (Kündigungen, Mietminderungen,
Mieterhöhungen, Schadenersatzansprüchen, Forderungen etc. ) vertreten und begleiten
wir unsere Mandantschaft außergerichtlich und gerichtlich. Auch hier liegt unser
Mietrecht für Vermieter und Mieter
Aus Überzeugung vertreten wir im (gewerblichen) Mietrecht sowohl Vermieter als auch
Mieter. So sind wir mit der jeweils anderen Perspektive vertraut und können diese in Ihrem
Fall optimal für Sie nutzen und unsere anwaltliche Strategie danach ausrichten.
Kündigungen/ Eigenbedarfskündigungen/ Räumung
Aus unserer Erfahrung nimmt die Zahl der Kündigungen im Mietverhältnis stetig zu.
Kündigungen im Mietrecht sind z.B. möglich bei Zahlungsverzug, Verstößen gegen die
Hausordnung oder wegen Eigenbedarfs. Als langjährige Fachanwälte empfehlen wir auch
hier eine frühzeitige anwaltliche Einbindung, da bei Kündigungen strikte Formalien
einzuhalten sind. So lassen sich bereits Formfehler vermeiden.
Kündigungserklärungen verfassen wir individuell und maßgeschneidert, erheben notfalls
Räumungsklage und führen die Gerichtsprozesse für Sie. Dabei begleiten wir Sie auch zur
Strategie im Mietprozess und falls notwendig bei etwaigen Räumungsvollstreckungen.


