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Ihr Rechtsanwalt für Musikrecht

Musikrecht

Häufig beschäftigt man sich als Musiker wenig mit den rechtlichen Vorschriften im Bereich des Musikrechts.
Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in der Vertragsgestaltung und dem Urheheberrecht viele praktisch relevante Regelungen für Musiker gibt. Das Musikrecht zeichnet sich dabei durch eine Zusammensetzung aus unterschiedlichen Rechtsbereichen aus, die nicht klar voneinander zu trennen sind.

Künstler und Bands: Was gilt es zu beachten?

Musiker erwerben bereits mit der Komposition eines Liedes ein Urheberrecht an diesem. Dies ist ein wesentlicher Faktor für die Sicherung von eigenen Liedern.

Was viele Künstler nicht wissen: Diese Rechte entstehen „ohne Eintragung“ und „unentgeltlich“. Das ist ein unschätzbarer Vorteil gegenüber dem rechtlichen Schutz in anderen Bereichen, der häufig teuer ausfallen kann: Genannt sei beispielsweise der Falle einer Markeneintragung.

Gerade bei der Gründung einer Band oder der Schaffung von Musik mit kommerziellen Absichten ist es daher wichtig, die rechtliche Situation einschätzen zu können.

Dies hilft im Umgang mit Verwertern, Verlagen oder Musikproduzenten, um die eigenen Interessen behaupten oder durchsetzen zu können.

Auf der anderen Seite ist es für ein Label von entscheidender Bedeutung, sich die (ausschließlichen) Nutzungsrechte an solchen Werken zu sichern, falls in Künstler oder Bands investiert wurde und diese Investitionen auch wieder eingespielt werden müssen. Rechtssichere Vertragsgestaltungen sind hier von höchster Bedeutung.

Wir beraten und unterstützen Sie zu folgenden Bereichen im Musikrecht

  • (Gründungs-) Beratung von Bands, Labels, Musikverlagen etc.
  • Rechtsverkehr mit Verwertungsgesellschaften (GEMA etc.)
  • Verwertungsverträge
  • Bandübernahmeverträge
  • Produktionsverträge
  • Künstlervertrage
  • Verlagsverträge
  • Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen
  • Beratung zur Entstehung und Übertragung von Rechten

Wie verläuft die Beratung?

In einem ersten Gespräch erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Dabei zeige ich Ihnen die Rechtslage auf und berate Sie bezüglich des besten Vorgehens. Sofern Sie sich für eine Mandatierung entscheiden, übernehme ich anschließend die Erstellung von Verträgen oder die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung.

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