Filmrecht
Was ist vom Filmrecht umfasst?
Das Filmrecht umfasst all diejenigen Bereiche, die mit der Erstellung und dem Vertrieb von Filmen in Zusammenhang stehen.
Innerhalb des Filmrechts gibt es eine Vielzahl ein rechtlichen Fragen zu klären
- Welche an der Filmerstellung Beteiligten können Mitinhaber von Urheberrechten sein?
- Bsp: Kameramann, Schauspieler und Regisseur
- Wie können Filmtitel geschützt werden?
- Inwieweit können dem Film zugrundeliegende Ideen geschützt werden?
- Bsp: Expose und Drehbuch
- Inwieweit können Ideen oder Charaktere von anderen Filmen genutzt werden?
- Bsp: Parodien oder Fan-Fiction
Auch die Erstellung von Verträgen nimmt einen wichtigen Platz im Filmrecht ein. Da in der Produktion von Filmen zumeist projektunabhängig gearbeitet wird, sind hier zum einen Verträge mit freien Mitarbeitern zu nennen. Daneben spielen aber auch Verträge zwischen Drehbuchautoren und Produzente, oder Produktionsfirmen und TV-Sendern eine große praktische Rolle.
Sie benötigen anwaltliche Beratung im Filmrecht?
Wir beraten und unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Beratung und Prüfung von Urheberrechten / Lizenzverträgen im Schwerpunktbereich Film
- Rechtegestaltung- / Abgrenzung von Musik und Bildmaterial
- Überprüfung von Archiv- und Bildmaterial
- Schutz von Filmtiteln
- Schutz von Formaten
- Schutz von Drehbüchern
- Rechtliche Überprüfung einzelner Filmwerke
- Vertragsgestaltung
- Erstellung und Verhandlung von Verwertungs-Verträgen mit Künstlern
- Verfolgung von Rechtsverletzungen durch rechtswidrige Aufzeichnung / Laufbildübernahmen / Filmübernahmen
- unerlaubtes Filmen von Personen
- anwaltliche Abmahnung
- Vertretung vor Gericht
Wie verläuft die Beratung?
In einem ersten Gespräch erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Dabei zeigen wir Ihnen die Rechtslage auf und beraten Sie bezüglich der Problemlösung. Wir übernehmen sowohl die außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung. Selbstverständlich übernehme ich auch die Erstellung von Verträgen.