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Verhaltensbedingte Kündigung

 
 
 
 

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine von drei Kündigungsarten, die im Kündigungsschutzgesetz benannt sind. Bei der verhaltensbedingten Kündigung wird dem Mitarbeiter ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen.

Grundsätzlich gilt bei der verhaltensbedingten Kündigung, dass nicht jedes schuldhafte Verhalten sogleich zur Kündigung führen kann. Vielmehr geht die Rechtsprechung davon aus, dass im Vorfeld zunächst eine Abmahnung erforderlich ist, die  den Mitarbeiter auffordert, sein beanstandetes Verhalten zu ändern. Gleichfalls muss ihm aber auch eine gewisse Zeit belassen bleiben, sein Verhalten dementsprechend umzustellen.

Eine Kündigung kommt in der Regel erst dann in Betracht, wenn ein bereits abgemahntes Verhalten sich wiederholt oder eine gleich gelagerte Fallgestaltung vorliegt. Sie sind der Auffassung, zu Unrecht gekündigt worden zu sein? Als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. 

 
 
 
 
 
 
 

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