Die personenbedingte Kündigung ist ebenfalls eine Art, wie sie im Kündigungsschutzgesetz benannt ist. Bei der personenbedingten Kündigungen finden sich die Gründe, die zur Kündigung berechtigen in der Person des/der Arbeitnehmers/in selbst (fehlende Eignung, überdurchschnittlich schlechte Arbeitsergebnisse).
Ein Unterfall der personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung.
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