Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechte von Gruppe gegenüber dem Arbeitgeber. Maßgebliche Regelungen finden sich z.B. im Tarifvertragsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz.
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Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechte von Gruppe gegenüber dem Arbeitgeber. Maßgebliche Regelungen finden sich z.B. im Tarifvertragsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz.
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