Mehr Infos

Insolvenzgeld

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage  ist, das Gehalt, wie vertraglich vereinbart, zu bezahlen und Insolvenz über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wurde. Insoweit tritt dann die Agentur für Arbeit mit der Zahlung des Insolvenzgeldes ein.

Hier ist allerdings zu beachten, dass Insolvenzgeld im Grunde nur für die letzten drei Monate des Beschäftigungsverhältnisses bezahlt wird. Hat der Arbeitnehmer seit mehr als drei Monaten akzeptiert, dass der Arbeitgeber sich in Verzug befindet,  und wird über das Vermögen des Arbeitgebers Insolvenz eröffnet, so gehen u.U. die Entgeltansprüche, die über drei Monate hinaus gehen, verloren. Hier ist somit jeweils sehr genau zu prüfen, wann und wie gehandelt werden muss.

Auch aus Arbeitgebersicht müssen die Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundenen Frage, in welchem Stadium der Insolvenzantrag gestellt werden muss, stets im Focus bleiben. Es geht hier nicht nur um zivilrechtliche Fragen, sondern auch um strafrechtliche Fragen zulasten der Geschäftsführung.  

Zurück zum Glossar

Call Now ButtonKontakt aufnehmen