Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Wesentlichen geht es um die Inhalte des Arbeitsvertrages.
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Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Wesentlichen geht es um die Inhalte des Arbeitsvertrages.
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