m Arbeitsrecht finden sich in den verschiedenen Gesetzes die unterschiedlichsten Fristen. Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Klagefrist des § 4 KschG.
Gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung hat der/die Arbeitnehmer/in die Möglichkeit, soweit das Kündigungsschutz Anwendung findet (Arbeitnehmereigentschaft, Betrieb größer als 10 Mitarbeiter, 6 monatige Betriebszugehörigkeit) 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage einzureichen.
- Änderungskündigung
Auch hier gilt die Klagefrist des § 4 KschG. Es gilt allerdings auch die Frist, dass innerhalb von drei Wochen gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden müsste, wie mit der Änderungskündigung umgegangen wird. Hier besteht die Möglichkeit der Annahme unter Vorbehalt. Diese muss allerdings auch eindeutig gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden.
- Anfechtungsfrist der §§ 119 ff. BGB,
– Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Irrtums: unverzüglich
– Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Drohung und Täuschung nach § 124 BGB:
Hier muss die Anfechtung innerhalb eines jeden Jahres erfolgen
- Widerspruch gegenüber Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang (§ 613 a BGB) innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung
- Befristungsklage nach Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Regel drei Wochen seit Ende der Befristung, § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Ausschlussfristen, je nach Tarifvertrag/Arbeitsvertrag
Fristen haben im Arbeitsrecht eine besondere Bedeutung, weil der Ablauf vieler Fristen nachteilige Folgen auf die Durchsetzung Ihrer Rechte haben. Als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt unterstützen wir Sie an dieser Stelle und weisen Sie auf relevante Fristen hin, damit Ihnen keine kostspieligen Fehler passieren.
Zurück zum Glossar