Die Datenschutzgrundverordnung ist zum 01.05.2018 wirksam in Kraft getreten. Die Datenschutzgrundverordnung, verbunden mit dem Datenschutzgesetz 2018 regelt den Umgang mit persönlichen sensiblen Daten auch im Arbeitsverhältnis. Hierzu ist eine umfangreiche Analyse in den Unternehmen erforderlich, sowie die Prüfung von allen Prozessabläufen, die sich mit Verarbeitung/Speicherung von Daten und beschäftigen. In Anbetracht der enormen Risiken für das Unternehmen, sind alle Abläufe sehr sensibel und sehr kritisch zu begutachten.
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