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Bundesarbeitsgericht

 
 
 
 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das höchste deutsche Gericht im Bereich des Arbeitsrechts und hat seinen Sitz in Erfurt. Es wurde 1953 gegründet und bildet die oberste Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Das BAG befasst sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die zuvor von den Landesarbeitsgerichten und den Arbeitsgerichten verhandelt wurden. Die Hauptaufgabe des Bundesarbeitsgerichts besteht darin, die Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu vereinheitlichen und Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts sind wegweisend für die Rechtsprechung der untergeordneten Arbeitsgerichte und tragen zur Rechtssicherheit im deutschen Arbeitsrecht bei.

 
 
 
 
 
 
 

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