Bei der betriebsbedingten Kündigung handelt es sich ebenfalls um eine durch den Gesetzgeber im Kündigungsschutzgesetz benannte Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers. Eine betriebsbedingte Kündigung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers durch innerbetriebliche oder außerbetriebliche Ursachen und einer sogenannten Unternehmerentscheidung, weggefallen ist.
Bei der Unternehmerentscheidung bleibt anzumerken, dass diese von den Gerichten grundsätzlich nur darauf geprüft wird, ob die Unternehmerentscheidung willkürlich ist. In der Regel prüfen die Gerichte die Unternehmerentscheidung nicht auf ihre Sachlichkeit oder Zweckmäßigkeit.
Das Besondere bei der betriebsbedingten Kündigung ist, dass nicht unbedingt der Mitarbeiter das Unternehmen verlassen muss, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist. Vielmehr wird hier im Rahmen einer Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern der Mitarbeiter gesucht, der unter sozialen Gesichtspunkten (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflicht, Schwerbehinderteneigenschaft) schlechter gestellt ist, als seine vergleichbaren Arbeitskollegen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Darmstadt vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber täglich bei Kündigungen und weisen eine besondere Praxiserfahrung auf. Gerne schauen wir uns auch Ihren Fall genauer an.
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