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Ausschlussfristen

 
 
 
 

Alle gegenseitigen Ansprüche müssen in einer bestimmten Frist und Form geltend gemacht werden.

Ist der Arbeitnehmer der Auffassung, dass der Arbeitgeber in einem Monat zu wenig abgerechnet hat oder meint der Arbeitgeber, dass er  in einem Monat zuviel Geld überwiesen hat, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Ansprüche gegenüber dem Anderen geltend machen.

Die gesetzliche Frist hierfür beträgt in der Regel 3 Jahre.

Durch Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Regelung ist diese Frist oft auf wenige Monate 1,2,3 Monate) beschränkt. Danach ist die Durchsetzung der Forderung nicht mehr möglich. D.h. der Anspruch geht unter.

Oftmals findet sich  eine sogenannte doppelstufige Ausschlussfrist. D.h. der Anspruch muss nicht nur innerhalb einer Frist geltendgemacht werden, sondern er muss auch innerhalb einer Frist gerichtlich eingeklagt werden. Ansonsten verfällt er.

 
 
 
 
 
 
 

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