Der Arbeitsvertrag bildet das Kernstück des Arbeitsverhältnisses. In ihm werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, mithin zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer, geregelt.
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden, d.h. die Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben. Soll ein Arbeitsvertrag zeitlich befristetet abgeschlossen werden, ist zwingend der Vertrag vor Antritt schriftlich abzuschließen.
Die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten lassen sich in Haupt- und Nebenpflichten aufteilen.
Grundsätzlich ist die Hauptpflicht des Arbeitnehmers die persönliche Erbringung der vereinbarten Leistung und die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers die Zahlung des Arbeitsentgelts.
Daneben gibt es sogenannte Nebenpflichten.
Nebenpflichten des Arbeitnehmers sind z.B. Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht u.v.m.
Nebenpflichten des Arbeitgebers sind z.B. die Fürsorgepflicht.
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