Die Änderungskündigung beinhaltet zwei Komponenten:
- Die Beendigung des Altvertrages
- Angebot eines neuen geänderten Arbeitsvertrages
Im Rahmen der Änderungskündigung bestehen grundsätzlich 4 Möglichkeiten:
- Ablehnung des neuen Angebotes. Dann endet des Arbeitsverhältnis.
- Annahme des neuen Angebotes. Dann setzt sich das Arbeitsverhältnis mit den neuen vertraglichen Bedingungen fort.
- Annahme unter „Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung“ und Klage gegen die Änderungskündigung.
- Keine Annahme unter „Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung“ und Klage gegen die Änderungskündigung.
Was im Einzelfall der richtige Weg ist, muss anhand einer Einzelfallberatung der Zielsetzung entschieden werden.
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