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Änderungskündigung

Die Änderungskündigung beinhaltet zwei Komponenten:

  1. Die Beendigung des Altvertrages
  2. Angebot eines neuen geänderten Arbeitsvertrages

Im Rahmen der Änderungskündigung bestehen grundsätzlich  4 Möglichkeiten:

  1. Ablehnung des neuen Angebotes. Dann endet des Arbeitsverhältnis.
  2. Annahme des neuen Angebotes. Dann setzt sich das Arbeitsverhältnis mit den neuen vertraglichen Bedingungen fort.
  3. Annahme unter „Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung“ und Klage gegen die Änderungskündigung.
  4. Keine Annahme unter „Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung“ und Klage gegen die Änderungskündigung.

Was im Einzelfall der richtige Weg ist, muss anhand einer Einzelfallberatung der Zielsetzung entschieden werden.

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