Im Gegensatz zum Aufhebungsertrag, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird, setzt der Abwicklungsvertrag eine Kündigung voraus. Im Abwicklungsvertrag wird sodann nur noch geregelt, wie das gekündigte Arbeitsverhältnis abgewickelt wird. Zur Rechtssicherheit sollte ein Abwicklungsvertrag stets schriftlich vereinbart werden.
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