Erfüllen Sie die neuen EU-Cybersicherheitsvorgaben ohne Risiko. Unsere Kanzlei begleitet Sie von der ersten Analyse bis zur vollständigen Compliance – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen in der EU erheblich. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Vorgaben bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Mit Inkrafttreten der nationalen Umsetzungsgesetze gelten die neuen gesetzlichen Anforderungen, die weit über bisherige Standards hinausgehen.
Die NIS-2-Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen aus bestimmten Sektoren, sobald sie mindestens 50 Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € erzielen.
Achtung: Auch kleinere Unternehmen können unter die Richtlinie fallen, wenn sie für die Versorgungssicherheit oder die öffentliche Sicherheit eine besondere Bedeutung haben – etwa als einziger Anbieter in einem Mitgliedstaat oder in einer Schlüsselrolle einer kritischen Lieferkette.
Achtung: Auch kleinere Unternehmen können unter die Richtlinie fallen, wenn sie für die Versorgungssicherheit oder die öffentliche Sicherheit eine besondere Bedeutung haben – etwa als einziger Anbieter in einem Mitgliedstaat oder in einer Schlüsselrolle einer kritischen Lieferkette.
Als spezialisierte Anwaltskanzlei entwickeln wir individuelle Compliance-Strategien, die Ihr Unternehmen nicht nur rechtssicher aufstellen, sondern auch praxisnah und effizient umsetzbar sind.
Vollständige Prüfung Ihrer aktuellen IT-Sicherheitsstruktur mit konkreten Handlungsempfehlungen und Priorisierung der Maßnahmen.
Entwicklung eines rechtssicheren Cybersicherheits-Risikomanagements nach NIS2-Vorgaben, angepasst an Ihr Geschäftsmodell.
Einrichtung eines professionellen Systems für die 24-Stunden-Meldepflicht bei Cybersicherheitsvorfällen.
Rechtssichere Mitarbeiterschulungen zu Cybersicherheit mit Dokumentation für Compliance-Nachweise.
Vollständige Dokumentation aller Maßnahmen für Behördennachweise und interne Compliance-Kontrollen.
Kontinuierliche Anpassung Ihrer NIS2-Compliance an neue Entwicklungen und Gesetzesänderungen.
Ausgangssituation: Online-Shop mit 15 Mio. € Jahresumsatz, unklare Betroffenheit von NIS2
Unsere Lösung: • Compliance-Analyse ergab Betroffenheit als "wichtige Einrichtung" • 90-Tage-Umsetzungsplan für alle NIS2-Anforderungen • Implementierung eines automatisierten Meldesystems • Schulung aller 80 Mitarbeiter mit rechtssicherer Dokumentation
Ergebnis: Rechtssichere NIS2-Compliance in nur 3 Monaten, minimaler interner Aufwand, vollständiger Schutz vor Sanktionen
Die NIS2-Verordnung ist seit Oktober 2024 in Kraft. Unternehmen müssen ihre Cybersicherheitsmaßnahmen sofort umsetzen.
Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Unternehmen zum Risiko wird. Unsere NIS2-Experten entwickeln Ihre rechtssichere Compliance-Strategie.
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz in bestimmten Sektoren (Energie, Transport, Banking, Gesundheit, digitale Infrastruktur, E-Commerce) sind betroffen. Wir prüfen Ihre Betroffenheit kostenlos in einem Erstgespräch.
Schwerwiegende Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Wir richten für Sie ein rechtssicheres Meldesystem ein, das automatisch alle Fristen einhält.
NIS2 verlangt ein Cybersicherheits-Risikomanagement, das nicht zwingend ein zertifiziertes ISMS sein muss. Wir entwickeln pragmatische Lösungen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, ohne Ihr Unternehmen zu überlasten.
Bußgelder können bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Hinzu kommen Reputationsschäden und mögliche Schadensersatzforderungen. Die Investition in Compliance ist deutlich günstiger als das Risiko einer Strafe.
Die Verordnung gilt bereits seit Oktober 2024. Je nach Komplexität Ihres Unternehmens benötigen Sie 3-6 Monate für die vollständige Umsetzung. Wir empfehlen, sofort mit der Analyse zu beginnen, um Sanktionsrisiken zu minimieren.

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