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Roland Blickhan

 
 
 
 

Roland Blickhan, Jahrgang 1947, studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt in der Zeit von 1968 bis 1974. Bereits während des Referendariats von 1974 bis 1977 spezialisierte er sich auf Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Wirtschaftsrecht. Für die Arbeitgeberseite war er als Syndikus beim AGV Südhessen in Darmstadt von 1977 bis 1985 tätig.

Seit 1985 ist Roland Blickhan als Rechtsanwalt zugelassen. In der Zeit von 1985 bis 1991 war Roland Blickhan Bereichsleiter Personal und Recht in einem international tätigen Unternehmen des Maschinenbaus mit Sitz in Südhessen. 1992 gründeten Peter A. Kolb und Roland Blickhan die 2012 seit 20 Jahren bestehende Rechtsanwalts-Partnerschaft Kolb, Blickhan & Partner.

Von 1994 bis 2022 war Roland Blickhan Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrungen als Dozent und Referent, und auch als ehrenamtlicher Richter. Tätigkeitsschwerpunkte von ihm sind neben den oben genannten Rechtsgebieten das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Dienstvertragsrecht. Sein Interesse gilt außerdem dem Vereins-, Verbands- und Sportrecht. Die Tätigkeit von Roland Blickhan lebt von dem aus über sechstausend Vertretungen, insbesondere vor Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht sowie vor Zivilgerichten bis hin zu den Oberlandesgerichten, gewonnenen Grundsatz: Bei jeder Meinungsverschiedenheit, zu jedem Zeitpunkt der Auseinandersetzung, die wirtschaftlich wie sozial für alle am Streit Beteiligten vernünftigste Lösung selbst zu suchen, Gegensätze nach Möglichkeit auszugleichen. Als Anwalt darf man sich nicht auf die Entscheidung von Gerichten verlassen. Sondern ausschließlich auf das eigene Urteilsvermögen.

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