Rechtsanwalt Dr. Christoph Kolb ist spezialisiert auf die Bereiche Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schadensrecht, Wirtschaftsrecht/Strafrecht sowie OWi-Recht. In seiner Funktion als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der erfahrene Rechtsanwalt vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland und verfügt dort über umfangreiche Erfahrung in der gerichtlichen Vertretung bzw. Prozessführung.
Zur Person:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Kolb studierte Rechtswissenschaft von 1995- 2002 an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg sowie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Nach dem Referendariat erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005.
Unmittelbar nach der Zulassung zur Anwaltschaft machte der heutige Spezialist für die Themen Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag seine ersten Erfahrungen als Anwalt in einer größeren überörtlichen Sozietät in Süddeutschland, die ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig war. Rechtsanwalt Dr. Kolb war dort in der Lage, fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung zu erwerben. Im Jahr 2005 vollzog er den Wechsel in die Anwaltskanzlei Kolb, Blickhan & Partner in Darmstadt, welcher Rechtsanwalt Dr. Kolb heute als Partner angehört. Im Jahr 2011 erfolgte der Erwerb des Fachanwaltstitels im Arbeitsrecht.
Neben dem Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Dr. Kolb ebenfalls nationale und internationale Unternehmen sowie Privatpersonen auf den Gebieten Vertragsrecht, Urheber- und Markenrecht, Wettbewerbsrecht sowie dem Wirtschaftsstrafrecht. Für unsere Unternehmensklientel ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig als ständiger juristischer Berater tätig: auf Wunsch inhouse oder auch projektbezogen.