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Datenschutz Beratung - in der Nähe

  • Beratung durch einen unserer erfahrenen Anwälte
  • Spezialisiert auf Datenschutz
  • Über 15 Jahre Erfahrung
  • Termin innerhalb von 24 Stunden
Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Kolb, Blickhan & Partner. Mehr Infos anzeigen.

Datenschutz Beratung
- in der Nähe

  • Beratung durch einen unserer erfahrenen Anwälte
  • Spezialisiert auf Datenschutz
  • Über 15 Jahre Erfahrung
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Bekannt aus den Medien

Unsere Leistungen als Anwalt für Datenschutz im Überblick

Fallspezifische Expertise

Nutzen Sie unsere Spezialisierung auf Datenschutz, um Ihre Unternehmensprozesse sicher und konform zu gestalten.

Unterstützung bei Datenschutzthemen aller Art

Egal ob Datenschutzfolgenabschätzungen, die Erstellung von Richtlinien, Betriebsvereinbarungen, Datenpannen, Datenklau, Audits,  Mitarbeiterschulungen, TIA oder Fragen zu KI:
Wir haben eine Antwort.

Persönliche Betreuung von A-Z

Erleben Sie umfassenden Service: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss Ihres Falles stehen wir Ihnen mit persönlicher Beratung zur Seite – per Video oder Telefon, ganz nach Ihrem Wunsch.

Sofortige Beratung

Bereits am Telefon wird Ihnen einer unserer Datenschutzanwälte eine erste Einschätzung in Ihrem Fall geben.

Klarheit in der Rechtsberatung

Genießen Sie klare und nachvollziehbare Rechtsberatung. Wir präsentieren Ihnen eine transparente Strategie und eine klare Kostenaufstellung ohne versteckte Gebühren.

Deutschlandweite Vertretung

 Unabhängig von Ihrem Standort bieten wir Ihnen kompetente und erfahrene Vertretung im Datenschutzrecht – überall in Deutschland.

Kolb, Blickhan & Partner Rechtsanwälte

Ihre Anwälte für Datenschutz. Ihr vertrauensvoller Partner.

Unsere Kanzlei steht für tiefgreifende Kenntnisse im Datenschutzrecht kombiniert mit der Flexibilität einer überregionalen Expertise. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in  Mannheim, Darmstadt und darüber hinaus.

Jeder Fall ist einzigartig. Verlassen Sie sich auf die maßgeschneiderte Beratung unserer Spezialisten, die mit Hingabe Ihre Rechte im Datenschutz sichern.

Ob Datenschutzmanagementsystem, Auskunftsverlangen oder die Erstellung eines Verarbetungsverzeichnisses – wir bieten Ihnen eine umfassende Rechtsbetreuung, die keine Fragen offenlässt.

RA Thomas Kolb LL.M. CIPP/E

Anwalt für Datenschutz

TÜV zert. Datenschutzbauftragter

Expertenveröffentlichungen in IHK, Tagesspiegel, Fachzeitschriften

Lara Spatz

Anwalt für IT- und Datenschutz

Kevin Müller LL.M.

Anwalt für IT- und Datenschutz

Unsere Mandanten im Datenschutz

IT Unternehmen

Energieversorger

Mittelständische Verlage

FinTech

Radiologische Praxen

Pflegedienste

Daxkonzerne

Insolvenzverwalter

Produzierende Gewerbe

Kosmetik- und Pharmaunternehmen

15 Jahre Erfahrung im Datenschutz–  Mannheim, Darmstadt und darüber hinaus!

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Datenschutzrecht: Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im Datenschutzrecht sind wir ideal aufgestellt, um Sie zielgerichtet und bewusst zu unterstützen. Wir kennen die Feinheiten des Datenschutzrechts in der Praxis und setzen unser Wissen effektiv für Sie ein.

 

  • Was wir Ihnen versprechen: Klare, verständliche Beratung und die Aufklärung über Ihre Rechte und Optionen. Wir kämpfen mit Leidenschaft und Engagement für Ihre Interessen – auch wenn nötig vor Gericht.

 

  • Was wir Ihnen versprechen: Klare, verständliche Beratung und die Aufklärung über Ihre Rechte und Optionen. Wir kämpfen mit Leidenschaft und Engagement für Ihre Interessen – auch wenn nötig vor Gericht.

 

Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei Ihren datenschutzrechtlichen Herausforderungen zur Seite stehen können.

Testimonials

Lesen Sie, wie wir anderen in Ihrer Situation geholfen haben – echte Mandanten, echte Ergebnisse

Die haben sogar Humor grüße an die Dame an der Telefonannahme. Ich habe jemanden gebraucht der meine Datenschutzdokumente durchsieht. Nach einem ausführlichem Gespräch am Telefon gab es einen E-Mail Austausch, da wurden Einzelheiten und Feinheiten geklärt. 2 Tage später hatte ich post und alle unterlagen wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit kontrolliert/korrigiert und verbessert damit ich meinen Kunden das beste Liefern kann und wir alle Datenschutzrechtlich geschützt sind.
Antwort vom Eigentümer:Hallo Herr Hecker, wunderbar, dass wir Ihnen helfen konnten. Viele Grüße Thomas Kolb
Selten habe ich so eine schnelle und Professionelle Antwort erhalten. Hier hat man auch sofort gemerkt, hier will nicht schnell viel Geld verdient werden sondern Geld durch absolute Beratung und Hilfe. Wer heir keine 5 Sterne vergeben kann ist glaube ich von Natur aus ein schwieriger Mensch :) Macht weiter so, denn das stärkt Recht und Ordnung.
Antwort vom Eigentümer:Hallo Herr Keller, das freut uns sehr! Vielen Dank für die tolle Bewertung und viele Grüße Thomas Kolb
Top Kanzlei, Super Beratung von Herrn Kolb. Obwohl er durch mich Geld verdienen könnte, hat er mir in einer Urheberrechtssache davon abgeraten vor Gericht zu ziehen, damit mir keine weiteren hohe Kosten entstehen. Sehr hilfsbereit und ehrlich.Die Beratung ca. 20min war unentgeltlich. Sowas gibt es selten. Vielen Dank Herr Kolb Mit freundlichen Grüssen Ugur
Sehr schnelle und kompetente Hilfe! Alle Mitarbeiter in der Kanzlei waren immer sehr freundlich! Besonderen Dank nochmal an Herr‘n Sobotta und Herr‘n Urbanczyk! Genießen sie, Herr Urbanczyk ihren wohlverdienten Ruhestand! Freundlichste Grüße
Ich durfte eine äußerst erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Frau Annen und ihrem Team erleben. Zu jeder Zeit wurde ich transparent, zuverlässig und mit großer Sorgfalt über alle Schritte informiert. Die Planung, Strukturierung und strategische Herangehensweise an meinen Fall waren durchdacht, zielführend und von hoher fachlicher Kompetenz geprägt. Ich bin stolz und dankbar, diese Kanzlei als Partner in einer herausfordernden beruflichen Situation gewählt zu haben – und ebenso froh, dass wir gemeinsam zu einem sehr zufriedenstellenden Ergebnis gelangt sind. Wer auf der Suche nach kompetenter rechtlicher Unterstützung ist, dem kann ich diese Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Hier steht nicht nur der Mandant im Mittelpunkt, sondern auch eine qualitativ hochwertige, strukturierte und effiziente Arbeitsweise, die jedes Anliegen spürbar voranbringt. Frau Annen, ich danke Ihnen von Herzen für Ihre engagierte Betreuung – und selbstverständlich werde ich Sie und Ihr Team jederzeit weiterempfehlen.
Schnelle Reaktion von Herrn Kolb auf unsere Anfrage. Sehr freundliche und realistische Einschätzung bzw. Empfehlung.
Sehr freundliche, pragmatische und kompetente Beratung. Ich habe auf alle meine Fragen sehr zeitnah einen passenden Rat bekommen und kann die Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
Sehr schnelle Bearbeitung und freundlicher Kontakt. Uneingeschränkt zu empfehlen.
Ich kann die Kanzlei Kolb, Blickhan & Partner uneingeschränkt und mit bestem Wissen weiterempfehlen. Die komplette Abwicklung meiner Rechtsangelegenheit war jederzeit durch eine ehrliche Beratung und einen völlig unkomplizierten, kompetenten und freundlichen Kontakt -via Telefon und E-Mail- gekrönt. Zudem konnte Herr Thomas Kolb ein, für mich, perfektes Ergebnis erzielen. Herzlichen Dank für diese professionelle anwaltliche Begleitung!
Antwort vom Eigentümer:Hallo Frau Großner, vielen Dank für das tolle Feedback und die Empfehlung. Viele Grüße Thomas Kolb
Rundum erfolgreiche Erfahrung! Schnelle unkomplizierte Kommunikation und Absprachen, zuverlässige Erreichbarkeit und Rückmeldungen, ein offenes Ohr und eine ehrliche Beratung - habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt - gerne wieder!

Wir sind in Mannheim und Darmstadt für Sie da.









    FAQ

    1. Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen, um den Datenschutz zu gewährleisten?
    Die Umsetzung der DSGVO erfordert eine Vielzahl von Maßnahmen. Zu den zentrale Schritten gehören:

    • Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
    • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
    • Einwilligung der betroffenen Person
    • Bestellung eines Datenschutzbeauftragter
    • Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
    • Achtung der Rechte betroffener Person
    • Einhaltung der Meldepflicht bei Datenpannen

    Diese Maßnahmen sind lediglich einige Beispiele dafür, wie Unternehmen und Organisationen die Vorgaben der DSGVO umsetzen können. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen sämtliche gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt.

    2. Ist ein Datenschutzmanagement erforderlich und wozu dient es?Ein effektives Datenschutzmanagementsystem dient der systematischen Erfassung, Überwachung und Kontrolle aller datenschutzrelevanten Prozesse innerhalb des Unternehmens. Es hilft dabei, Datenschutzrisiken zu minimieren, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu stärken. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines maßgeschneiderten Datenschutzmanagementsystems, das auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt ist.

    3. Wie gehe ich mit einer Datenschutzverletzung um?Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Sie diese innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden und gegebenenfalls die betroffenen Personen informieren. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung eines Notfallplans für Datenschutzverletzungen und unterstützen Sie bei der Meldung bei der Aufsichtsbehörde sowie der Benachrichtigung der betroffenen Personen.

    4. Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten und wann ist dies Pflicht?

    Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist dann zwingend erforderlich, wenn in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter/innen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Anforderungen daran sind gering. So muss es sich dabei nicht zwingend um fest angestellte Mitarbeiter handeln. Auch muss die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht Hauptaufgabe sein. Bereits ein regelmäßiger Zugriff auf E-Mails oder Datenbanken genügt.

    Unabhängig von der Beschäftigtenanzahl muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, sofern

    • die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten besteht, die eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen;
    • die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, wie etwa Gesundheitsdaten, oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen besteht;
    • Sie Verarbeitungen vornehmen, die ein besonders hohes Risiko für Betroffene darstellen und daher einer vorherigen Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO bedürfen.
    • Sie Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung oder zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.


    Gerne beraten wir Sie auch rund um das Thema „Datenschutzbeauftragter“, geben Hilfestellungen bei der Entscheidung der Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten und der Überprüfung von Arbeitsergebnissen auf Datenschutzkonformität.


    5. Wie kann ich sicherstellen, dass meine Mitarbeiter im Arbeitsalltag datenschutzkonform handeln?Schulungen und regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter die Vorgaben des Datenschutzes einhalten. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen und Workshops für Ihre Mitarbeiter an. Zudem haben wir ein Schulungstool entwickelt, das darauf abzielt, Ihre Mitarbeiter effektiv im Datenschutz und IT-Sicherheit zu schulen. Dieses Tool bietet interaktive und praxisnahe Module, um das Wissen Ihrer Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand zu halten. Ihr Team soll dadurch in die Lage versetzt werden, die digitalen Grenzen ihres Unternehmens zu überwachen. Dies stellt nicht nur sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, sondern reduziert auch in erheblichem Maße das Risiko der Haftung der Geschäftsführung.

    6. Wie gehe ich mit Datenschutzanfragen von Betroffenen um?Datenschutzanfragen von betroffenen Personen, wie Anfragen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, müssen rasch und korrekt bearbeitet werden. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung effizienter Prozesse zur Bearbeitung von Datenschutzanfragen und schulen Ihre Mitarbeiter im korrekten Umgang mit solchen Anfragen.

    7. Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung?Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine Risikobewertung, die durchgeführt wird, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt. Sie dient dazu, potenzielle Datenschutzrisiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen Datenschutzrisiken effektiv navigiert.

    8. Wie kann ich sicherstellen, dass meine Website DSGVO-konform ist?Eine transparente Datenschutzerklärung, die klar darüber informiert, welche personenbezogenen Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert bleiben, ist für Ihre Website essentiell. Verwenden Sie einen Cookie-Banner, der vor dem Setzen technisch nicht notwendiger Cookies die Zustimmung der Nutzer einholt. Sorgen Sie dafür, dass die Datenübertragung durch SSL/TLS-Verschlüsselung gesichert ist. Für den Versand von Newslettern und Marketingmaterialien muss die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer eingeholt und eine einfache Opt-out-Option angeboten werden. Achten Sie auch darauf, dass Kontaktformulare sicher sind und die Nutzer über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Implementieren Sie Prozesse, die es den Nutzern ermöglichen, ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten auszuüben

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Anpassung Ihrer Website, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der DSGVO erfüllt werden und helfen Ihnen bei der Implementierung der erforderlichen Maßnahmen.

    9. Wie kann ich den Datenschutz in meiner Marketingstrategie sicherstellen?Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass jede Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten transparent und rechtmäßig erfolgt. Dies beginnt mit der Einholung der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer (Opt-in) für den Empfang von Marketingmaterialien, wie Newslettern oder Werbe-E-Mails. Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informierend und eindeutig sein. Es ist wichtig, detaillierte und verständliche Datenschutzerklärungen zu erstellen, die den Nutzern klar aufzeigen, wie ihre Daten verwendet werden. Dies umfasst Informationen darüber, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert werden. Nutzer müssen zudem einfach nachvollziehen können, wie sie ihre Zustimmung widerrufen können (Opt-out). Sämtliche Marketingaktivitäten sollten den Grundsätzen der Datenminimierung und Zweckbindung folgen. Das bedeutet, dass nur die Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck unbedingt notwendig sind, und diese Daten ausschließlich für den festgelegten Zweck verwendet werden. Wir unterstützen Sie dabei, den Datenschutz nahtlos in Ihre Marketingstrategie zu integrieren. Von der Erstellung rechtssicherer Einwilligungserklärungen über die Gestaltung transparenter Datenschutzerklärungen bis hin zur Implementierung technischer Sicherheitsmaßnahmen – wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und praktische Lösungen, um den Datenschutz in Ihrem Marketing zu optimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden

    10. Was kommt auf Unternehmen zu, die sich nicht an die DSGVO halten?Unternehmen, die gegen die DSGVO verstoßen, riskieren erhebliche Sanktionen und Strafen. Die DSGVO sieht vor, dass hohe Bußgelder verhängen werden können – bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

    Zusätzlich zu diesen Bußgeldern können Unternehmen von betroffenen Personen verklagt werden, wenn durch die Verletzung der Datenschutzrechte Schäden entstehen. Datenschutzverstöße können den Ruf des Unternehmens erheblich schädigen und zum Verlust von Vertrauen und Kunden führen.

    Des Weiteren haben Datenschutzbehörden die Befugnis, Unternehmen zur Umsetzung spezifischer Maßnahmen zu verpflichten, um die DSGVO-Compliance sicherzustellen. Dies kann negative Auswirkungen auf die Geschäftsabläufe haben, da Unternehmen ggf. erheblichen Aufwand betreiben müssen, um ihre Datenverarbeitungsprozesse oder -systeme anzupassen. Daher ist es unerlässlich, dass Unternehmen die DSGVO-Vorschriften befolgen und geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen. Dies sichert nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern schützt auch den Ruf und die Kundenbeziehungen des Unternehmens.

    11. Wie nehme ich Kontakt auf?Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Website erreichen. Unsere Experten stehen Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung, sowohl vor Ort als auch digital.

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