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Corona - Gefälschte Zugangsnachweise

 
 
 

 

Fristlose Kündigung?
Strafbarkeit?

 

Seit 24.11.2021 gilt in den Betrieben eine Zugangsbeschränkung dahingehend, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Mitarbeiter*innen Zugang erhalten.

Wird der Nachweis durch die Arbeitnehmer*innen verweigert, darf der Arbeitgeber diese nicht auf das Betriebsgelände lassen und ist insoweit dann auch von der Entlohnungspflicht befreit.

Heftig diskutiert wird mittlerweile die Frage, was passiert, wenn Mitarbeiter*innen einen gefälschten Zugangsnachweis, sei es ein gefälschter Impfnachweis, ein gefälschter Genesen-Nachweis oder einen gefälschten Tagesstest vorlegen. Betroffene Arbeitnehmer*innen müssen bei einer solchen Fallgestaltung mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dies bedeutet nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch, daß von heute auf morgen die Lohn- oder Gehaltszahlungen eingestellt werden.

Daneben bedeutet der schuldhafte Verlust des Arbeitsplatzes auch, dass seitens der Bundesagentur für Arbeit mindestens eine Sperrfrist von 12 Wochen verhängt werden kann. Soweit Besonderheiten eingreifen, kann die Sperrfrist durchaus auch länger verhängt werden.

Damit nicht genug: Daneben muss der/die betroffene Arbeitnehmer/in auch damit rechnen, dass der Arbeitgeber Strafanzeige erstattet. Die Neuregelung des § 279 StGB droht hier mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Michael Haden
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

 
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